Zwischenmiete rechtlich erlaubt? in Hanau
Zwischenmiete ist besonders in dynamischen Städten verbreitet – etwa für Studierende, Pendler:innen oder Menschen, die temporär ins Ausland gehen. Doch nicht jede Zwischenmiete ist automatisch erlaubt. In in Hanau gelten die bundesweiten Regelungen des BGB sowie die Rechte der Vermieter:innen. Wer eine wohnung oder ein WG-Zimmer weitervermieten möchte, sollte daher die rechtlichen Grundlagen kennen.
1) Was bedeutet Zwischenmiete genau?
Von Zwischenmiete spricht man, wenn der Hauptmieter oder die Hauptmieterin die Wohnung oder Teile davon zeitlich begrenzt an eine andere Person vermietet. Beispiele:
- Auslandssemester
- Berufliche Projektarbeit
- vorübergehender Umzug
- Untermiete nur für ein WG-Zimmer
Zwischenmiete ist also immer eine Form der Untervermietung.
2) Wann ist Zwischenmiete erlaubt?
Grundsätzlich gilt: Zwischenmiete ist erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und Vermieter:innen zustimmen.
Als berechtigtes Interesse gelten u. a.:
- befristeter Auslandsaufenthalt
- vorübergehender Job in einer anderen Stadt
- finanzielle Entlastung (z. B. bei doppelter Haushaltsführung)
- Pflege von Angehörigen außerhalb des Wohnortes
Der Antrag auf Zwischenmiete sollte immer schriftlich gestellt werden – mit Begründung und Angabe der Person, die einzieht.
3) Wann darf der Vermieter die Zwischenmiete verweigern?
Vermieter:innen dürfen eine Zwischenmiete nur aus wichtigen Gründen ablehnen. Beispiele:
- Überbelegung der Wohnung
- Unzumutbarkeit der vorgeschlagenen Person
- gewerbliche Nutzung ohne Erlaubnis
- Verstoß gegen Hausordnung oder Sicherheit
Wird die Zustimmung ohne nachvollziehbaren Grund verweigert, besteht unter Umständen ein Rechtsanspruch auf Zwischenmiete.
4) Zwischenmiete ohne Erlaubnis – welche Folgen drohen?
Wer ohne Zustimmung untervermietet, riskiert ernste Konsequenzen. Dazu gehören:
- Abmahnung
- Kündigung des Mietvertrags
- Schadensersatzforderungen
Besonders kritisch ist dies, wenn die gesamte wohnung in Hanau überlassen wird – hier prüfen Vermieter:innen sehr genau.
5) Welche Regeln gelten bei Zwischenmiete in WGs?
In Wohngemeinschaften gelten oft zusätzliche Bedingungen. Vor allem bei gemischten Mietverträgen ist zu beachten:
- bei gemeinsamen Mietverträgen müssen oft alle Mitbewohner:innen zustimmen
- bei einzelnen Mietverträgen ist nur die Zustimmung des Vermieters nötig
- Zwischenmiete kann die Zimmerverteilung und Nebenkosten beeinflussen
💡 Tipp: Zwischenmietverträge sollten immer schriftlich geschlossen werden – inklusive Zeitraum, Miete, Kaution und Nutzung von Möbeln. Das schützt beide Seiten und beugt Missverständnissen vor.
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